Kurz gesagt

Für das Einschläfern selbst sieht die GOT bei Hund, Katze und Frettchen die Position 208 vor: 36,63 Euro im einfachen und 109,88 Euro im dreifachen Satz, jeweils mit Umsatzsteuer. Dazu kommen in der Regel weitere Positionen, etwa für die Untersuchung oder eine vorherige Beruhigung, bei einem Hausbesuch dessen eigene Gebühr. Medikamente und die spätere Einäscherung oder Bestattung stehen nicht in der GOT.

Welche Positionen auf der Rechnung stehen können

Die folgenden Positionen stammen aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis der GOT 2022. Welche davon bei einem Tier tatsächlich anfallen, entscheidet die Tierärztin oder der Tierarzt im Einzelfall. Die Tabelle ist deshalb keine Musterrechnung, sondern eine Übersicht der Gebühren, die in Frage kommen.

GOT-Nr. Leistung 1-fach 3-fach
16 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen 28,11 € 84,32 €
302 Sedation per Injektion, Hund, Katze, Frettchen 23,54 € 70,61 €
208 Euthanasie durch Injektion, Hund, Katze, Frettchen 36,63 € 109,88 €
40 Hausbesuch 41,06 € 123,17 €

Alle Beträge mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Medikamente, die bei der Sedation und der Euthanasie verwendet werden, sind in den Gebühren nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Ein Rechenbeispiel

Fallen in der Praxis eine Untersuchung, eine Sedation und die Euthanasie an, ergeben die drei Positionen zusammen 88,28 Euro im einfachen und 264,81 Euro im dreifachen Satz, jeweils ohne Medikamente. Bei einem Hausbesuch kommt dessen Gebühr hinzu, also 41,06 bis 123,17 Euro, und gegebenenfalls Wegegeld.

Diese Summen zeigen nur den Rahmen, den die Gebührenordnung für diese Positionen vorsieht. Ob eine Sedation gegeben wird, ob eine Untersuchung berechnet wird und mit welchem Faktor, hängt vom Tier, von der Situation und von der Praxis ab.

Was ein Hausbesuch ändert

Viele möchten ihr Tier zu Hause in vertrauter Umgebung verabschieden. Die GOT sieht dafür die Position 40 vor. Dazu kann Wegegeld kommen, das sich nach der Entfernung richtet. Nicht jede Praxis bietet Hausbesuche an; frag am besten früh nach, ob und wann das möglich ist.

Im Notdienst

Muss ein Tier außerhalb der Sprechzeiten im Notdienst eingeschläfert werden, gilt ein anderer Rahmen: der zwei- bis vierfache Satz und zusätzlich eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto, mit Umsatzsteuer 59,50 Euro, einmal je Behandlungsanlass. Allein die Position 208 liegt im Notdienst damit zwischen 73,26 und 146,51 Euro mit Umsatzsteuer.

Fallen im Notdienst Untersuchung, Sedation und Euthanasie an, sieht die Rechnung ohne Medikamente so aus:

2-fach 4-fach
Untersuchung (16), Sedation (302), Euthanasie (208) 176,56 € 353,09 €
Notdienstgebühr (50 € netto) 59,50 € 59,50 €
Zusammen 236,06 € 412,59 €

Ob ein Termin in den Notdienst fällt, hängt vom Zeitpunkt und von der Situation ab. Wenn es sich einrichten lässt, kann ein Termin in der regulären Sprechzeit die Kosten deutlich senken; die Praxis sagt dir, was möglich ist.

Was nicht in der GOT steht

Was nach dem Abschied mit dem Körper des Tieres geschieht, regelt die Gebührenordnung nicht. Eine Einzel- oder Sammeleinäscherung im Tierkrematorium, eine Bestattung auf einem Tierfriedhof oder die Abholung berechnen die jeweiligen Anbieter selbst. Diese Kosten unterscheiden sich stark; oft kann die Praxis den Kontakt zu einem Krematorium herstellen.

Wenn du vorher fragen möchtest

Es ist in Ordnung, die Praxis vor dem Termin nach den Kosten zu fragen. Hilfreiche Fragen sind:

  1. Welche Leistungen fallen voraussichtlich an, und mit welchem Faktor rechnet die Praxis?
  2. Ist ein Hausbesuch möglich, und was kommt dafür hinzu?
  3. Wie werden Medikamente berechnet?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es danach, und was kosten sie?

Die Beträge in diesem Artikel beschreiben, was die Gebührenordnung vorsieht. Sie sind kein Kostenvoranschlag. Den Rahmen für einzelne Positionen kannst du im Tierarztkostenrechner selbst ausrechnen.