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Tierarztkosten berechnen

Der Rechner setzt Positionen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte zusammen und zeigt, wie sich ein Betrag ergibt. Er ist kein amtlicher Rechner. Die Berechnungsübersicht ist keine Rechnung einer Tierarztpraxis und kein verbindlicher Kostenvoranschlag: Eine echte Rechnung kann Positionen enthalten, die hier niemand ausgewählt hat.

Quelle: GOT 2022

Datenstand: 15.08.2022 · Quelle: GOT 2022 · amtliches Werk, § 5 Abs. 1 UrhG

Grenzen der Berechnung: Sonderfälle und enthaltene Leistungen

Standardmäßig werden ausgewählte Gebühren mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Für mit der Praxis geklärte Sonderfälle können Sie abweichende Faktoren, Steuer und den Erlass der Notdienstgebühr eingeben. Eine reguläre Sprechstunde am Abend oder Wochenende ist nicht automatisch Notdienst.

Der Rechner prüft nicht, ob eine Leistung bereits in einer anderen enthalten ist (§ 6 GOT). Die Menge richtet sich nach der Einheit der gewählten Gebührenposition, etwa je Behandlung oder Zeitabschnitt. Die Praxis muss die Auswahl und Kombination der Leistungen bestätigen.

Eingaben

Behandlungskontext

Der Kontext wird nicht aus der Uhrzeit abgeleitet. Wählen Sie, was tatsächlich zutrifft; im Zweifel fragen Sie in der Praxis nach.

Die Notdienstgebühr beträgt grundsätzlich 50,00 Euro netto. In derselben Angelegenheit wird sie nur einmal angesetzt, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters behandelt werden. Diese Berechnung bildet eine Angelegenheit ab. Bestätigte Abweichungen sind gesondert zu berücksichtigen.

Abweichende Abrechnung mit der Praxis geklärt

Nur für einen konkret bestätigten Fall: Gebührenvereinbarungen nach § 5 GOT bedürfen grundsätzlich vor der Leistung der Textform. § 3 GOT enthält besondere Sätze bei öffentlich angeordneten oder geförderten Leistungen; auf Verlangen außerhalb regulärer Zeiten gelten dort andere Zuschläge. Die rechtliche Einordnung trifft die Praxis.

7 % gilt nicht pauschal für Nutztiere. Gemischte Steuersätze in einer Rechnung werden nicht unterstützt: getrennt berechnen. Kein automatischer Anspruch auf einen Rabatt, eine Steuerbefreiung oder einen Gebührenerlass.

Bei Sonderfällen nach § 3: grundsätzlich einfacher Satz; auf Verlangen nachts, am Wochenende oder Feiertag 2-fach, bei landwirtschaftlich zur Erwerbstätigkeit genutzten Tieren 1,75-fach. Besondere Schwierigkeiten, Vereinbarungen und Notdienst bitte ausdrücklich durch die Praxis einordnen lassen.

Quellen: § 3 GOT, § 4 GOT, § 5 GOT, § 12 UStG.

Tier

Der Filter erkennt nur eindeutig zugeordnete Hund- und Katzenpositionen. Gemischte und nicht zugeordnete Positionen bleiben sichtbar, auch für andere Tierarten. Prüfe deshalb immer den vollständigen Leistungstext.

Position hinzufügen oder ändern

Ein Suchtreffer fügt die Leistung mit der eingetragenen Menge und dem Faktor hinzu. Bereits ausgewählte Positionen können Sie darunter ändern.

Ganze Zahl, mindestens 1.

Höchstens zwei Nachkommastellen. Der zulässige Bereich hängt vom Kontext ab.

Berechnungsübersicht

Noch keine Position ausgewählt.

Warum ein Einzelbetrag niedrig wirken kann

Angezeigt werden nur die Positionen, die Sie selbst hinzufügen. Eine allgemeine Untersuchung oder Beratung kann als eigene GOT-Position dazukommen. Zeitaufwand und Schwierigkeit beeinflussen den Faktor; Medikamente, Material, Labor, Auslagen oder Wegegeld können zusätzlich berechnet werden. Eine pauschale weitere „Arbeitszeitgebühr“ setzt der Rechner nicht an.

Auf dem Ausdruck stehen Quelle, Fassung und die Fundstelle jeder Position.

Was der Rechner nicht kann

Nicht enthalten sind:

Die Zusammenstellung der Positionen ist Ihre Auswahl. Ob sie zu einer Behandlung passt, kann nur die behandelnde Praxis beurteilen.

Alle Positionen nachschlagen

Jede der 1006 Positionen hat eine eigene Seite mit Grundbetrag, Gebührensätzen und Fundstelle. Der Gebührenkatalog führt über die Gliederung der Verordnung dorthin.

Quelle

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Fassung GOT 2022 — Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70. Bezogen am 2026-09-08 von https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/xml.zip. Rechtsgrundlage der Übernahme: amtliches Werk, § 5 Abs. 1 UrhG.