Zum Hauptinhalt springen
Dein HaustierportalFür Hunde. Für Katzen. Für euch.

Reisecheck

Geprüft wird ein Fall: die private, begleitete Reise mit dem eigenen erwachsenen Hund oder der eigenen erwachsenen Katze von DE nach AT, FR, IT, NL — und zurück. Alles andere ist ausdrücklich nicht geprüft.

Keine weltweite Auskunft, keine Garantie

Dieser Check deckt vier Zielstaaten ab, nicht die Welt. Er ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde und keine Beratung durch eine Tierarztpraxis. Was hier nicht geprüft wird, ist deshalb nicht erlaubt und nicht verboten — es ist ungeprüft.

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, deutsche Fassung auf EUR-LexEuropäische Kommission, Travelling with a pet within the EU

Angaben zur Reise

Schritt 1 Reise
Durchreise
Schritt 2 Tier

Tierart

Bei einer gemeinsamen Fahrt im privaten Fahrzeug alle mitgeführten Hunde, Katzen und Frettchen zählen, auch die anderer Halter. In öffentlichen Verkehrsmitteln zählen die Tiere Ihrer eigenen Verbringung, nicht die aller Fahrgäste.

Leer lassen, wenn unbekannt. Unbekannt bleibt unbekannt.

Schritt 3 Angaben

Gefragt wird nur, was für die Regeln des gewählten Wegs gebraucht wird. „Weiß ich nicht“ bleibt „weiß ich nicht“ und wird nicht als Ja gewertet.

Gemeint ist der Abschluss der vollständigen Erstimpfung, nicht die erste Dosis einer mehrteiligen Impfserie. „Gültig“ muss die Impfung am Reisetag sein. Nach einer lückenlosen Auffrischung beginnt die Wartezeit nicht erneut; nach einer Unterbrechung lassen Sie das maßgebliche Datum in der Tierarztpraxis bestätigen.

Bei der Passfrage auch Transpondernummer, Impfeinträge und Ausstellung durch eine ermächtigte Praxis prüfen. Aktuelle Modelle berücksichtigen den gewöhnlichen Aufenthalt. Das EU-Passmodell nach 577/2013 darf nach Artikel 6 der Verordnung 2026/705 für innergemeinschaftliche Reisen weiterverwendet werden, wenn es vor dem 01.01.2028 ausgestellt wurde. Die sonstigen Gültigkeitsanforderungen bleiben bestehen. Ältere Passmodelle sind nicht automatisch ungültig: Übergangsfall durch die Praxis bestätigen lassen.

Bei nur einer Dosis dasselbe Datum wie beim Abschluss eintragen. Bei rechtzeitiger Auffrischung den Auffrischungstermin verwenden.

Das Ausrechnen braucht JavaScript. Umfang, Ausnahmen und die amtlichen Verweise auf dieser Seite bleiben auch ohne lesbar.

Schritt 4 Ergebnis

Länderregeln und Packlisten

Geprüfter Umfang Fassung v1

Von
Deutschland
Nach
Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande
Richtung
Hinreise und Rückreise
Durchreise
Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Tiere
eigener Hund oder eigene Katze, ab 12 Monaten, bis zu 5 Tiere
Anlass
private Reise mit Begleitperson

Ausdrücklich nicht geprüft

Diese Fälle prüft der Check nicht. Das ist keine Aussage darüber, ob sie zulässig sind, sondern nur über den geprüften Umfang dieses Werkzeugs.

  • Reisen in andere Staaten als Österreich, Frankreich, Italien und die Niederlande. Für jedes weitere Land müssten die Regeln einzeln gelesen, belegt und fachlich geprüft werden. Eine Liste ohne diese Arbeit sähe aus wie eine weltweite Abdeckung.
  • Durchreise durch Staaten außerhalb der EU, etwa die Schweiz. Ein Nicht-EU-Staat hat eigene Einreise- und Ausreisebedingungen, auch bei kurzer Durchfahrt. V1 prüft sie nicht.
  • Andere Tiere als Hund und Katze, etwa Frettchen, Vögel, Reptilien oder Nager. Für sie gelten eigene Vorschriften bis hin zu Artenschutzregeln. Sie mit den Hunde- und Katzenregeln zu prüfen wäre schlicht falsch.
  • Tiere unter zwölf Monaten. Für Jungtiere gelten zusätzliche Voraussetzungen rund um Impfzeitpunkte und Mindestalter. V1 prüft sie nicht und schließt sie deshalb aus.
  • Mehr als fünf Tiere auf einer Reise. Dieser Check erfasst höchstens fünf Tiere. Für mehr als fünf Tiere gelten zusätzliche Voraussetzungen; unter bestimmten Bedingungen bestehen Ausnahmen, etwa bei Wettbewerben oder Ausstellungen. Solche Fälle werden hier nicht geprüft.
  • Verkauf, Abgabe, Vermittlung oder gewerblicher Transport. Eine Verbringung mit Eigentumswechsel oder gewerblichem Zweck folgt anderen Vorschriften als die private Mitnahme des eigenen Tieres.
  • Transport ohne Begleitperson, etwa als Fracht oder durch einen Dienstleister. Ohne begleitende Person gelten andere Anforderungen an Papiere und Transport. V1 deckt nur die begleitete Reise ab.
  • Bedingungen von Fluggesellschaften, Bahn und Fähren. Sie sind Vertragsbedingungen des Unternehmens und keine staatlichen Einreiseregeln. Sie ändern sich häufig und werden hier getrennt ausgewiesen, nicht mitgeprüft.
  • Rückreise nach Deutschland aus einem Staat außerhalb der EU. Die Einreise aus einem Drittstaat folgt eigenen Anforderungen. V1 deckt nur Hin- und Rückreise innerhalb der genannten EU-Staaten ab.
  • Ausnahmen wegen Krankheit, Trächtigkeit oder tierärztlicher Behandlung. Das sind Einzelfallentscheidungen zwischen Halter, Praxis und Behörde. Eine Website kann sie nicht vorwegnehmen.

Die Untergrenze von zwölf Monaten ist eine Umfangsgrenze dieser Anwendung, keine Rechtsaussage. Sie ist bewusst großzügig gewählt, damit kein Grenzfall in den geprüften Bereich rutscht.

Transitstaaten sind die EU-Staaten auf den naheliegenden Landrouten zwischen Deutschland und den vier Zielstaaten.

Die eigentlichen Regeln samt Fundstelle und Geltung folgen getrennt; dieser Umfang sagt nur, welche Fälle überhaupt geprüft werden.