Reisecheck
Geprüft wird ein Fall: die private, begleitete Reise mit dem eigenen erwachsenen Hund oder der eigenen erwachsenen Katze von DE nach AT, FR, IT, NL — und zurück. Alles andere ist ausdrücklich nicht geprüft.
Keine weltweite Auskunft, keine Garantie
Dieser Check deckt vier Zielstaaten ab, nicht die Welt. Er ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde und keine Beratung durch eine Tierarztpraxis. Was hier nicht geprüft wird, ist deshalb nicht erlaubt und nicht verboten — es ist ungeprüft.
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, deutsche Fassung auf EUR-LexEuropäische Kommission, Travelling with a pet within the EU
Angaben zur Reise
Schritt 4 Ergebnis
Länderregeln und Packlisten
Geprüfter Umfang Fassung v1
- Von
- Deutschland
- Nach
- Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande
- Richtung
- Hinreise und Rückreise
- Durchreise
- Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
- Tiere
- eigener Hund oder eigene Katze, ab 12 Monaten, bis zu 5 Tiere
- Anlass
- private Reise mit Begleitperson
Ausdrücklich nicht geprüft
Diese Fälle prüft der Check nicht. Das ist keine Aussage darüber, ob sie zulässig sind, sondern nur über den geprüften Umfang dieses Werkzeugs.
- Reisen in andere Staaten als Österreich, Frankreich, Italien und die Niederlande. Für jedes weitere Land müssten die Regeln einzeln gelesen, belegt und fachlich geprüft werden. Eine Liste ohne diese Arbeit sähe aus wie eine weltweite Abdeckung.
- Durchreise durch Staaten außerhalb der EU, etwa die Schweiz. Ein Nicht-EU-Staat hat eigene Einreise- und Ausreisebedingungen, auch bei kurzer Durchfahrt. V1 prüft sie nicht.
- Andere Tiere als Hund und Katze, etwa Frettchen, Vögel, Reptilien oder Nager. Für sie gelten eigene Vorschriften bis hin zu Artenschutzregeln. Sie mit den Hunde- und Katzenregeln zu prüfen wäre schlicht falsch.
- Tiere unter zwölf Monaten. Für Jungtiere gelten zusätzliche Voraussetzungen rund um Impfzeitpunkte und Mindestalter. V1 prüft sie nicht und schließt sie deshalb aus.
- Mehr als fünf Tiere auf einer Reise. Dieser Check erfasst höchstens fünf Tiere. Für mehr als fünf Tiere gelten zusätzliche Voraussetzungen; unter bestimmten Bedingungen bestehen Ausnahmen, etwa bei Wettbewerben oder Ausstellungen. Solche Fälle werden hier nicht geprüft.
- Verkauf, Abgabe, Vermittlung oder gewerblicher Transport. Eine Verbringung mit Eigentumswechsel oder gewerblichem Zweck folgt anderen Vorschriften als die private Mitnahme des eigenen Tieres.
- Transport ohne Begleitperson, etwa als Fracht oder durch einen Dienstleister. Ohne begleitende Person gelten andere Anforderungen an Papiere und Transport. V1 deckt nur die begleitete Reise ab.
- Bedingungen von Fluggesellschaften, Bahn und Fähren. Sie sind Vertragsbedingungen des Unternehmens und keine staatlichen Einreiseregeln. Sie ändern sich häufig und werden hier getrennt ausgewiesen, nicht mitgeprüft.
- Rückreise nach Deutschland aus einem Staat außerhalb der EU. Die Einreise aus einem Drittstaat folgt eigenen Anforderungen. V1 deckt nur Hin- und Rückreise innerhalb der genannten EU-Staaten ab.
- Ausnahmen wegen Krankheit, Trächtigkeit oder tierärztlicher Behandlung. Das sind Einzelfallentscheidungen zwischen Halter, Praxis und Behörde. Eine Website kann sie nicht vorwegnehmen.
Die Untergrenze von zwölf Monaten ist eine Umfangsgrenze dieser Anwendung, keine Rechtsaussage. Sie ist bewusst großzügig gewählt, damit kein Grenzfall in den geprüften Bereich rutscht.
Transitstaaten sind die EU-Staaten auf den naheliegenden Landrouten zwischen Deutschland und den vier Zielstaaten.
Die eigentlichen Regeln samt Fundstelle und Geltung folgen getrennt; dieser Umfang sagt nur, welche Fälle überhaupt geprüft werden.