über 10 000 Tiere, je Tier
Position 279 der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Fassung GOT 2022. Der Betrag unten ist der Grundbetrag der Verordnung — was eine Praxis abrechnet, hängt vom Gebührensatz und den tatsächlich erbrachten Leistungen ab.
Grundbetrag (netto)
0,01 €
je Einzelleistung
Gebührensätze
Die Verordnung erlaubt einen Rahmen. Welcher Satz gilt, entscheidet die Praxis im Einzelfall — hier stehen die Stufen, nicht eine Empfehlung.
| Satz | Netto | Mit 19 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 1-fach | 0,01 € | 0,01 € |
| 2-fach | 0,02 € | 0,02 € |
| 3-fach | 0,03 € | 0,04 € |
| Satz | Netto | Mit 19 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 2-fach | 0,02 € | 0,02 € |
| 3-fach | 0,03 € | 0,04 € |
| 4-fach | 0,04 € | 0,05 € |
Die Notdienstgebühr beträgt grundsätzlich 50,00 € netto. In derselben Angelegenheit wird sie nur einmal angesetzt, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters behandelt werden. Diese Berechnung bildet eine Angelegenheit ab. Bestätigte Abweichungen sind gesondert zu berücksichtigen. Die Gebühr ist in den Beträgen oben nichtenthalten.
Quelle: GOT 2022
Fundstelle
- Verordnung
- GOT 2022
- Fundstelle
- Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), amtlicher Text nach § 5 Abs. 1 UrhG, bezogen über gesetze-im-internet.de · Teil B · b) Anwendungen als Spray, Anwendung von Trinkwasser-Vakzinen oder anderen kollektiven Impfverfahren · lfd. Nr. 279
- Gilt ab
- 2022-08-15
- Rechtsgrundlage
- amtliches Werk, § 5 Abs. 1 UrhG
- Bezogen über
- https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/xml.zip
Weitere Positionen in dieser Gruppe
- Nr. 275 — bis zu 1 000 Tieren, je Tier
- Nr. 276 — 1 000 bis zu 2 500 Tieren, je Tier
- Nr. 277 — 2 501 bis zu 5 000 Tieren, je Tier
- Nr. 278 — 5 001 bis zu 10 000 Tieren, je Tier
- Nr. 280 — Eintagsküken, je Tier
Datenstand: 15.08.2022 · Quelle: GOT 2022